Jasper Graf von Schlieffen, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Ihr Anwalt für Strafrecht Berlin

Strafverteidigung für Einzelpersonen und Unternehmen in Berlin im allgemeinen Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Sofortige Hilfe bei Vorladung, Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft.
Soforthilfe

Vorladung, Strafbefehl, Durchsuchung oder Haftbefehl: was jetzt zu tun ist

Post von der Polizei

Vorladung als Beschuldigter

Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen. Sagen Sie nichts zur Sache, bevor Ihr Verteidiger die Akte kennt. Schicken Sie mir das Schreiben, ich sage den Termin ab und beantrage Akteneinsicht.

Post vom Gericht

Strafbefehl erhalten

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Verstreicht die Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil. Das Zustelldatum steht auf dem gelben Umschlag, heben Sie ihn auf.

Polizei vor der Tür

Durchsuchung

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, leisten Sie keinen Widerstand und sagen Sie nichts zur Sache. Rufen Sie mich noch während der Durchsuchung an. Geben Sie nichts freiwillig heraus, sondern widersprechen Sie der Mitnahme.

Festnahme

Ein Angehöriger wurde festgenommen

Wer festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden. Dort fällt die Entscheidung über Untersuchungshaft. Je früher ein Verteidiger eingeschaltet ist, desto mehr lässt sich in diesen Stunden noch erreichen.

So lesen Sie eine polizeiliche Vorladung

Viele Mandanten rufen an, weil sie nicht wissen, was in ihrem Schreiben eigentlich steht. Das Muster unten ist frei erfunden und zeigt, worauf es ankommt.

MUSTER
Polizei Berlin · Dienststelle (Beispiel) · Berlin, 14.10.2026

1Vorgangsnummer: 261014-1234-012345

Frau / Herrn Max Beispiel, Beispielstraße 1, 10000 Berlin

2Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigte/r

3Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung am 03.10.2026 in Berlin geführt.

4Sie werden gebeten, am 04.11.2026 um 10:00 Uhr in der Dienststelle zu erscheinen.

5Sie können sich stattdessen auch schriftlich äußern. Ein Äußerungsbogen liegt bei.

6Sachbearbeitung: KOK Beispiel, Telefon (030) 0000-0000

  1. Vorgangsnummer. Mit dieser Nummer fordere ich die Ermittlungsakte an. Heben Sie das Schreiben auf.
  2. Beschuldigter oder Zeuge. Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei weder erscheinen noch aussagen. Für Zeugen gelten andere Regeln, auch dann lohnt sich ein Anruf.
  3. Tatvorwurf. Er sagt nur, worum es geht. Was die Polizei tatsächlich weiß, steht erst in der Akte.
  4. Termin. Den Termin sage ich für Sie ab. Ein Fernbleiben hat für Beschuldigte keine Folgen.
  5. Schriftliche Äußerung. Füllen Sie den Bogen nicht aus. Jeder Satz, den Sie jetzt schreiben, steht später in der Akte.
  6. Sachbearbeitung. Rufen Sie dort nicht selbst an, um etwas klarzustellen. Das übernehme ich.
Strafbefehl statt Vorladung? Dann läuft eine Frist: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Gericht eingehen. Laden Sie den Strafbefehl unten hoch, ich prüfe die Frist umgehend.
Schreiben hochladen

Schicken Sie mir Ihr Schreiben

Fotografieren Sie Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl oder Durchsuchungsbeschluss ab und laden Sie das Foto oder die PDF hier hoch. Ich sehe mir das Schreiben an und rufe Sie zurück, bevor eine Frist abläuft.

Was Sie mir schicken, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Dateien werden per E-Mail an die Kanzlei übermittelt und nicht auf der Website gespeichert.

Umfassende Beratung und Verteidigung in Strafsachen

Strafrecht in Berlin: meine Leistungsbereiche

01.

Allgemeines Strafrecht

Ob Vorladung, Haftbefehl oder Hausdurchsuchung. Bei mir erhalten Sie fachkundige Verteidigung in Strafsachen.
02.

Wirtschaftsstrafrecht

Nicht nur große Konzerne, sondern auch mittelständische und kleine Unternehmen geraten in den Fokus der Behörden.

03.

Betrug und Untreue

Hinter beiden Tatbeständen verbergen sich oft komplizierte wirtschaftliche Sachverhalte und komplexe zivil- oder verwaltungsrechtliche Fragestellungen.
Rechtsgebiete

Weitere Schwerpunkte meiner Strafverteidigung

04.

Sexualstrafrecht

Vorwürfe wegen sexueller Übergriffe, Missbrauchsabbildungen oder Belästigung kommen meist ohne Vorwarnung. Ich verteidige diskret, beantrage zuerst Akteneinsicht und arbeite Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen sorgfältig auf.
05.

Jugendstrafrecht

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende beschuldigt werden, gilt das Jugendgerichtsgesetz. Früh reagieren lohnt sich hier besonders, viele Verfahren lassen sich ohne Hauptverhandlung beenden.

06.

Steuerstrafrecht

Durchsuchung durch die Steuerfahndung oder Post von der Bußgeld- und Strafsachenstelle? Im Steuerstrafverfahren entscheidet sich viel vor der ersten Aussage.
07.

Cyberkriminalität

Vorwürfe wegen Computerbetrug, Datenausspähung oder Betrug im Internet beruhen fast immer auf digitalen Spuren. Ob diese Spuren wirklich zu Ihnen führen, ist eine technische Frage, die ich mit Ihnen und bei Bedarf mit Sachverständigen prüfe.

08.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Wer hinterzogene Steuern von sich aus nacherklärt, bevor die Tat entdeckt ist, kann straffrei bleiben. Eine unvollständige Selbstanzeige schützt dagegen nicht. Ich prüfe mit Ihrem Steuerberater, ob und wie sie wirksam möglich ist.

09.

Strafrecht von A bis Z

Akteneinsicht, Strafbefehl, Pflichtverteidiger, Einstellung: Im Glossar erkläre ich kurz und verständlich die Begriffe, die Ihnen in einem Strafverfahren begegnen.

Strafverteidigung für Mandanten aus ganz Berlin und dem Umland: Charlottenburg, Moabit, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz, Potsdam und Brandenburg an der Havel. Einen Überblick über das gesamte Strafverfahren finden Sie auf der Seite Strafverteidiger Berlin.

Über die Kanzlei

Strafrechtsanwalt in Berlin: Jasper Graf von Schlieffen

Als Anwalt für Strafrecht in Berlin vertrete ich Einzelpersonen und Unternehmen in strafrechtlichen Verfahren aller Art. Vom ersten Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Durch meine langjährige Tätigkeit als Strafverteidiger vor Berliner Gerichten verfüge ich über tiefgreifende forensische Erfahrung in Wirtschaftsstrafsachen ebenso wie im allgemeinen Strafrecht.

Als unabhängiger Einzelanwalt bin ich ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet und stehe Ihnen persönlich als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.

Portrait Jasper Graf von Schlieffen
Ablauf des Mandats

So arbeite ich mit Ihnen: vom ersten Anruf bis zum Abschluss

01.

Erstgespräch

Sie schildern mir am Telefon, per Video oder in der Kanzlei in Alt-Treptow, was passiert ist. Ich sage Ihnen, was Sie jetzt tun sollten und was nicht. Bis dahin äußern Sie sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zur Sache.

02.

Vollmacht und Akteneinsicht

Wir vereinbaren das Honorar schriftlich, bevor ich tätig werde. Mit Ihrer Vollmacht melde ich mich bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, sage Vernehmungstermine ab und beantrage Akteneinsicht. Bis die Akte kommt, vergehen oft einige Wochen.

03.

Strategie nach Aktenlage

Ich lese die Akte vollständig und bespreche sie mit Ihnen. Erst dann entscheiden wir gemeinsam, ob Schweigen, eine Stellungnahme oder ein Antrag auf Einstellung der bessere Weg ist.

04.

Bis zum Abschluss

Viele Verfahren enden schon im Ermittlungsverfahren, ohne öffentliche Hauptverhandlung. Kommt es zur Anklage, verteidige ich Sie vor dem Amtsgericht, dem Landgericht und in Berufung und Revision. Sie haben in jeder Phase denselben Ansprechpartner.

Warum Mandanten auf mich vertrauen

Worauf Sie sich verlassen können

Umfassende Erfahrung

Durch meine langjährige Tätigkeit als Strafverteidiger habe ich umfassende forensische Erfahrungen gesammelt, die ich in zahlreichen Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen erfolgreich einsetzen konnte.

Unabhängiger Einzelanwalt

Als unabhängiger Einzelanwalt bin ich allein den Interessen meiner Mandanten verpflichtet und stehe diesen persönlich als Berater und direkter Ansprechpartner zur Verfügung.

Großes Netzwerk

Sollte die Komplexität eines Verfahrens die Einbindung weiterer Experten erfordern, greife ich auf mein umfangreiches Netzwerk von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zurück.

Sie benötigen Unterstützung in einem Strafverfahren?

Kontaktieren Sie mich für eine vertrauensvolle Beratung.

Erfahrungen

Das sagen zufriedene Mandanten über mich

RA von Schlieffen hat mich sehr kompetent, engagiert und erfolgreich vertreten. Mit großer Empathie, Fachwissen und vorausschauendem Handeln habe ich mich stets bestens aufgehoben gefühlt. Hervorheben möchte ich zusätzlich die sehr gute Erreichbarkeit, klare Kommunikation und seine schnelle Auffassungsgabe. Ich kann RA von Schlieffen nur wärmstens empfehlen.

Berlinerin 25, Google-Rezension vom 14. November 2025

Ich hab Herr Schlieffen übers Internet gefunden und bin mit seiner Arbeit sehr zufrieden. Fachlich hat er mich gut vorbereitet und menschlich bin ich mit seiner Art auch sehr gut klar gekommen. Falls man Fragen hatte, konnte man ihn anrufen und man hat immer zeitnah einen Rückruf bekommen.

Kalle Maringer, Google-Rezension vom 30. April 2026

Ich kann Herr von Schlieffen absolut weiterempfehlen! Er hat mich in einer scheinbar aussichtslosen Situation vertreten und wirklich Unglaubliches erreicht. Von Anfang an war die Kommunikation klar, professionell und menschlich. Er hat sich Zeit genommen, alles verständlich zu erklären, und war jederzeit für Rückfragen da. […]

Louis Laurent, Google-Rezension vom 10. Dezember 2025

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FAQ: häufige Fragen zum Strafrecht in Berlin

Was tun bei einer Vorladung durch die Polizei?

Sie sind nicht verpflichtet, der Polizei gegenüber Aussagen zu machen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Nutzen Sie es. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger, bevor Sie sich äußern. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin berate ich Sie schnell und diskret, rund um die Uhr unter 030 53217660.

Bei einer Hausdurchsuchung haben Sie das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Unterschreiben Sie keine Protokolle, bevor Sie rechtliche Beratung erhalten haben. Ich stehe Ihnen in Berlin sofort als Strafverteidiger zur Seite.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder können im Wege einer Honorarvereinbarung festgelegt werden. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und die voraussichtlichen Kosten transparent.

Ein Fachanwalt für Strafrecht hat eine spezialisierte Zusatzausbildung absolviert. Wichtiger als der Titel ist die nachgewiesene Praxiserfahrung. Mit einer Einstellungsquote von 75% in meinen Mandaten gehöre ich zu den erfahrensten Strafverteidigern Berlins.

In dringenden Fällen (Vernehmung, Hausdurchsuchung, Festnahme) bin ich 24 Stunden erreichbar. Für reguläre Mandate vergebe ich zeitnah Termine, oft noch am selben oder nächsten Tag.

Wenn Sie den Strafbefehl nicht hinnehmen wollen, ja. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat. Danach wird er rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil. Der Einspruch lässt sich auch auf die Höhe der Tagessätze beschränken. Laden Sie den Strafbefehl über das Formular oben hoch, dann prüfe ich Frist und Erfolgsaussichten.

Rufen Sie mich an: 030 53217660. Wer festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden, der über Untersuchungshaft entscheidet. In diesen Stunden kann ein Verteidiger noch Einfluss nehmen, etwa mit Hinweisen auf festen Wohnsitz, Arbeit und Familie. Bis dahin sollte der Festgenommene nichts zur Sache sagen.

Akteneinsicht erhält in erster Linie Ihr Verteidiger. Ich beantrage sie gleich nach der Mandatierung bei der Staatsanwaltschaft, die darüber entscheidet. Bis die Akte vorliegt, vergehen meist einige Wochen. Wie das genau abläuft und was in der Akte steht, erkläre ich im Beitrag Akteneinsicht im Strafverfahren.

Nein. Meine Kanzlei liegt in Berlin-Treptow, die meisten Verfahren laufen am Kriminalgericht Moabit. Ich verteidige aber auch in Potsdam, in Brandenburg an der Havel und bundesweit, vor allem im Wirtschafts-, Steuer- und IT-Strafrecht.

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